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Unser Service im einzelnen:
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Außergerichtliches Eintreiben Ihrer offenen Forderungen über anwaltliches Anderkonto
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Beantragung von Mahnbescheiden oder Einreichung von Zahlungsklagen
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Bei geplatzten Schecks über € 2.500,00 Scheckklage bzw. Scheckmahnverfahren
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Bei protestierten Wechseln Wechselklagen
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Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden, Urteilen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen usw.
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IHR Vorteil:
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Erhöhung der Liquidität durch zeitnahen Forderungseinzug
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Soweit Ihr Kunde bereits in Verzug ist, muß er auch alle Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen - sie sparen damit Ihre Kosten und Ihren bisherigen Personaleinsatz völlig ein
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Anders als Inkasso-Büros kennen wir keine Beteiligungsquoten oder Bearbeitungsgebühren
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Bei Dauermandaten strecken wir Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten etc. zur Beschleunigung selbst vor.
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Anders als bei Inkasso-Büros haben Sie in uns nur EINEN FESTEN Ansprechpartner; und zwar sowohl für den außergerichtlichen Bereich als auch beim klageweisen Forderungseinzug vor Gericht.
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