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Bundesweit: Im Jahre 2003 sind bundesweit insgesamt 100.723 Insolvenzfälle registriert worden.
Davon entfielen 39.320 auf Unternehmen und 61.403 auf Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (2002) eine Steigerung von 19%.
Für Nordrhein-Westfalen: Laut der Pressemitteilung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen in NRW (Pressemitteilung Nr. 75/04 vom 24.05.2004 - www.lds.nrw.de) stellten im ersten Quartal 2004 3105 nordrhein-westfälische Unternehmen bei den Amtsgerichten des Landes einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, lag dieser Wert um 9,8 Prozent über dem Ergebnis des ersten Quartals 2003 (2 827 Unternehmensinsolvenzen). Dabei wurde in 2 005 Fällen ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 1 100 Fällen musste die Eröffnung mangels Masse abgewiesen werden.
Neben den Unternehmen beantragten 3458 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei wurde in 2 867 Fällen das 1999 im Rahmen der Insolvenzrechtsreform eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren für Personen, die nicht selbstständig tätig sind (z. B. Arbeitnehmer/innen, Rentner/innen, Arbeitslose), in Anspruch genommen. Das waren 42 Prozent mehr Fälle als im Vorjahreszeitraum (2019). In 97 Fällen wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen; dem standen 17 Verfahren gegenüber, die mangels Masse abgewiesen wurden. Außerdem entfielen 95 Insolvenzen auf Nachlässe und weitere 12 Fälle auf „natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.“.
Insgesamt belief sich die Zahl der Insolvenzverfahren in NRW in den ersten drei Monaten 2004 auf 6563 (Vorjahreszeitraum 5 434), die in der Summe zu Forderungen in Höhe von voraussichtlich fast zwei Milliarden Euro führen. (LDS NRW) Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen in NRW (Pressemitteilung Nr. 75/04 vom 24. Mai 2004).
In den übrigen Bundesländern sieht es vergleichbar aus. Tendenz: steigend.
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