PROZESSFÜHRUNG

Rechtsanwalt Lueneberg ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zur Prozeßführung zugelassen.




Hinzu kommen selbstverständlich sämtliche Instanzen der Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichte (bundesweit).




Eine Liste der Amtsgerichte in Deutschland finden Sie unter http://www.amtsgerichte.de







Druckbare Version