MAHNBESCHEIDSVERFAHREN-FAQ

Fragen und Antworten zum Mahnbescheids-Verfahren

Frage:
Ist es möglich, einen Mahnbescheid auch selbst, d.h. ohne Rechtsanwalt bei zu Gericht beantragen?
Antwort:
Ja, selbstverständlich können Sie das alleine machen. Das notwendige Formular erhalten Sie in guten Bürogeschäften.

Frage:
Wie finde ich das mir mich und/oder meine Firma zuständige Mahngericht?
Antwort:
Welches Gericht für Sie das zuständige Mahngericht ist, ergibt sich aus Ihrem Wohnort bzw. Ihrem Firmensitz.
Vorab ist „Ihr“ Bundesland zu ermitteln. Sodann ergibt sich in einer zweiten Stufe das Mahngericht aufgrund „Ihrer“ Stadt und „Ihres“ Amtsgerichtsbezirks.
Unter der Rubrik DOWNLOADS ist eine Übersicht als PDF-Datei verfügbar.

Frage:
Welche Vorteile hat eine Kennziffer beim Zentralen Mahngericht für meinen Betrieb?
Antwort:
Mahnbescheide mit Kennziffer haben den Vorteil, daß die Gerichtskosten für das Mahnbescheidsverfahren einmal pro Woche gesammelt automatisch vom Mahngericht von Ihrem hierfür benannten Konto abgebucht werden. Sie erhalten für jeden Vorgang (jeden Kunden) einen gesonderten Beleg für Ihre Unterlagen und einen Sammel-Beleg, der sämtliche Vorgänge zusammenfaßt.

Im Ergebnis wird Ihr eigener Aufwand deutliche reduziert und das Verfahren bei Gericht noch beschleunigt.



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Update-Logs:
07oktober2004


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