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Das GmbHG § 39, 45, 53, 54, 66; BGB § 138 (Organisierte Bestattung einer GmbH)
Das AG Memmingen mat mit Beschluss vom 02.12.2003 zu , HRB 8361 eine vielbeachtete Entscheidung zur Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit der Übertragung der Geschäftsanteile einer insolventen Kapitalgesellschaft, damit verbundener Satzungsänderungen und Abberufung des Geschäftsführers getroffen.
Unter dem Schlagwort der sog. "organisierten Bestattung von GmbH" wird zunehmend gefordert,