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Beratung im Insolvenzrecht und im zeitlich vorgelagerten Stadium der Krise findet grundsätzlich auf zwei Seiten statt.
Einmal auf Seiten des Schuldners, also des in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens oder Privatmanns.
Auf der anderen Seite bedarf in zunehmendem Maße der Gläubiger umfangreichen Rechtsrat, wenn sein Kunde die offenen Rechnungen nicht bezahlt und beim Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder aber wenn er das Unternehmen „still“ liquidieren möchte.
Verbraucher hingegen melden sich bei ihren Gläubigern mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder kündigen einfach Insolvenzantrag an.
Deshalb orientiert sich die Insolvenz- und Krisenberatung an diese gegebene Struktur.
Eine regelmäßig bearbeitete FAQ-Seite zum Insolvenzrecht finden Sie hier.
Die Gesetzesvorschriften der Insolvenzordnung (InsO) finden Sie hier.