Sie sind hier: Allg. Verjährungsfristen
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Das allgemeine Verjährungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach der Schuldrechtsreform per 01.01.2002 (§§ 195 – 225 BGB)
Zur manuellen Überprüfung und Berechnung von Verjährungsfristen sind hier folgende Kalenderjahre statisch dargestellt.
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