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Allg. Verjährungsfristen

Das allgemeine Verjährungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach der Schuldrechtsreform per 01.01.2002 (§§ 195 – 225 BGB)

Zur manuellen Überprüfung und Berechnung von Verjährungsfristen sind hier folgende Kalenderjahre statisch dargestellt.

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