Verjährung-und-Fristen

Die Frage, ob eine Forderung bereits verjährt ist oder wieviel Zeit noch für eine Geltendmachung bleibt, ist eine - besonders zum Jahresende - immerwiederkehrende Frage.

Das Verjährungsrecht ist anläßlich der Schuldrechtsreform zu Beginn des Jahres 2002 reformiert worden.

Dieses sog. "neue" Verjährungsrecht gilt für alle Ansprüche, die ab 2002 entstanden sind.

Die Frage, bei welchen Sachverhalten das sog. "alte" oder das "neue" Verjährungsrecht maßgebend ist, regeln schwierige Übergangsregelungen.

Die grundlegenen gesetzlichen Vorschriften zum "neuen" Verjährungsrecht finden Sie hier.
Die normale Verjährungsfrist beträgt drei Jahre - vgl. § 195 BGB.

Die Frist wird am Ende des Jahres in Gang gesetzt, in deren Verlauf die Forderung entstanden ist und läuft sodann am Ende des dritten Jahres aus.

Praxis-Beispiel: Kaufvertrag vom 01.07.2004 über € 1.000,00

Beginn der Verjährungsfrist: 31.12.2004
Ende der Verjährungsfrist: 31.12.2007



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