|
Sie sind Handelsvertreter, zum Beispiel für ein Finanzdienstleistungs-Unternehmen, und kommen - nach einer Startphase - nicht richtig in Schwung.
Das durch Vorauszahlungen aufgelaufene Debet steigt und steigt und Ihre Aussichten auf mehr Umsatz und bessere Geschäfte bessern sich nicht.
Wir betreuen Handelsvertreter, die aussteigen möchten oder aber ihre derzeitge Vertragssituation klären wollen.
Häufig wird das Vertragsverhältnis anders "gelebt" als der schriftlich niedergelegte sog. Mitarbeiter- oder Consultant-Vertrag.
Ist Ihr tägliches Korsett derart eng geschnürt, überprüfen wir, ob Sie ggfs. Arbeitnehmer (und nicht Unternehmer) und eventuell als sog. Scheinselbständiger einzustufen sind.
Wir erklären Ihnen, was ein Buchauszug ist und ob Ihnen der handelsrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß $ 89b HGB zusteht.
Wenn Sie ein attraktives Angebot für die Zukunft haben oder aber lieber heute als morgen "umsteigen" möchten, verhandeln wir mit der Gegenseite ein zeitnahes Ausscheiden vor Vertragsende.
|
|