WETTBEWERBS- / PRESSERECHT

Sie haben eine Werbekampagne gestartet und werden von Mitbewerbern wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt.

Haben Sie sich korrekt verhalten oder sollen Sie lieber die strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unterschreiben?

Diese und andere Fragen sind im Bereich des Wettbewerbsrecht praktisch immer in wenigen Tagen zu beantworten.

Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. Auf der anderen Seite können erkannte Wettbewerbsverstöße Ihrer Konkurrenten durch Sie geahndet werden!

Wir raten indes dazu, kleinere Verstöße nicht sofort mit einer Abmahnung zu beantworten, sondern vielleicht den Mitbewerber höflich vorab auf den "Fehler" aufmerksam zu machen. Die Anwaltskanzlei Lueneberg betreut keine "Massen- oder Serien-Abmahner".

Zum Bereich des Presserechts gehören Veröffentlichungen in Druck- und Web-Medien. Häufig ist zu beobachten, daß im Bereich von Unternehmenskrisen vorschnell Behauptungen gemacht werden, die die Betroffenen in deren Rechte verletzt. Aber auch Veröffentlichungen in Online-Foren gehören hierhin.

Wir übernehmen Mandate zur Prüfung von Behauptungen und Berichte über Unternehmen, deren Produkte und/oder Dienstleistungen Gegenstand von "Warentests" in Fachzeitschriften sind.