RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so obliegt Ihnen grundsätzlich selbst die Prüfung, ob die Kosten für eine Beratung oder ein anwaltliches Tätigwerden (z.B. Prozeßführung) in dieser konkreten Sache auch von der Versicherung vollständig oder teilweise übernommen werden.

Hierzu zählt auch die Frage, ob von Ihnen bei Versicherungsschutz eine mit Ihnen zuvor vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen ist.

Auf ausdrücklichen Wunsch übernehmen wir für Sie die Kostendeckungsanfrage und die laufende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese Dienstleistung ist indes zusätzlich von Ihnen zu bezahlen, ohne daß eine Erstattungsmöglichkeit besteht.

Soweit bereits eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erteilt ist, können wir die auf Sie lautende Honorarrechnung auf Wunsch auch direkt an die Versicherung übersenden. Dazu benötigen wir die Nummer Ihrer Rechtsschutzversicherungs-Police sowie die sog. Schaden-Nr. (beides ist der Deckungszusage zu entnehmen).

Auskünfte über die Einzelheiten erteilen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter der Versicherungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen.