HONORARE

Sie erwarten von Ihrem Rechtsanwalt und Ansprechpartner Seriösität, Zuverlässigkeit, sorgfältige und zügige Bearbeitung Ihres Problems. Außerdem soll er stets direkt und schnell für Sie erreichbar sein.

Weil wir mit unseren Mandanten ebenfalls eine vertrauensvolle Zusammenarbeit praktizieren, wird - selbstverständlich - erwartet, daß die Arbeit des Anwalts auch honoriert wird.

Rechtsanwälte sind in der Art und Weise der Abrechnung nicht frei. Auch Erfolgshonorare nach amerikanischem Muster (contingent fees), sind verboten.

Der Gesetzgeber hat die Gebühren gesetzlich festgelegt; und zwar in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Das RVG ist für alle in Deutschland zugelassenen bzw. vor deutschen Gerichten tätigen Rechtsanwälte bindend.

Demnach besteht für Sie grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, mit dem Anwalt eine schriftliche Vereinbarung über das zu zahlende Honorar zu schließen oder aber die Sache - ohne Honorarvereinbarung - gemäß den Gebührenvorschriften des RVG zu bezahlen.

Soweit Sie eine Abrechnung auf Grundlage eines Stunden- bzw. Zeithonorars oder auf Basis einer Pauschale wünschen, unterbreiten wir Ihnen auf Ihren Wunsch ein konkretes Angebot.

Für gewerbliche Mandanten, die eine laufende und umfassende Beratung für alle Fragen im Betrieb durch uns – statt von einer eigenen Rechtsabteilung – wünschen, bieten wir eine Honorarvereinbarung zum monatlichen Festpreis an.

In Straf- und Steuerstrafsachen schlagen wir in der Regel eine Honorarvereinbarung vor, sobald wir von der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten zur Einsichtnahme vorliegen und die Schwierigkeit und den Umfang der Sache überschlägig abschätzen können.

Allgemeine Informationen zur Gebührenberechnung werden von der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de angeboten. Dort können Sie auch Gebührentabellen einsehen.

Anläßlich der Annahme eines Mandates klären wir mit Ihnen die Gebührenfrage, so daß Sie über diesen auch für Sie wichtigen Punkt von Anfang an unterrichtet sind.


Erstberatung Sie rufen in der Kanzlei an und wollen "nur mal eben" eine Frage beantwortet haben. Oder Sie wenden sich per Email "mal kurz" an uns, weil Sie eine Stellungnahme zu einem konkreten rechtlichen Problem...

   

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Gerichtskosten Von dem Honorar des Anwalts sind die Gerichtskosten streng zu trennen. Gerichtskosten sind von der klagenden Partei zu zahlen und vollständig bei Einleitung des Klageverfahrens (bei Amts- und Landger...

   

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Berufshaftpflichtversicherung No attorney is bound to know all the law, God forbid that it should be imagined that an attorney, or a counsel, or even a Judge is ...